Steuerabstimmung: Verwaltungsgericht weist Beschwerde ab – SP behält sich Weiterzug vor Alter: 133 days ![]() Abstimmung zur SteuergesetzrevisionDas Verwaltungsgericht des Kantons Aargau hat am 7. Mai 2025 die Beschwerde gegen die offizielle Abstimmungsbroschüre zur geplanten Steuergesetzrevision vom 18. Mai 2025 abgewiesen. Die Beschwerdeführenden kritisierten, die Beispiele in der Broschüre seien irreführend und würden nur eine kleine, wohlhabende Minderheit abbilden, während 80 Prozent der Bevölkerung in den Beispielen der Abstimmungsbroschüre nicht berücksichtigt würden. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Broschüre als Ganzes sachlich und transparent informiert und die beanstandeten Beispiele nicht isoliert zu bewerten sind. Die SP Aargau akzeptiert das Urteil nicht und behält sich vor, den Fall nach der Abstimmung vor das Bundesgericht zu bringen. |