| Gutachten bestätigt Position der Regierung – keine rückwirkende Gesetzesänderung Alter: 1 day EigenmietwertEin externes Gutachten bestätigt die Rechtsbeurteilung des Regierungsrats, dass sowohl die politisch geforderte, rückwirkende Gesetzesänderung, als auch ein Verzicht auf die Anhebung des Eigenmietwerts bis zu dessen definitiver Abschaffung im Jahr 2029 rechtlich unzulässig ist. Die im Rahmen der allgemeinen Neubewertung geschätzten Eigenmietwerte behalten damit ihre Gültigkeit. Regierungsrat Markus Dieth äusserte sein Bedauern angesichts der Unannehmlichkeiten, die der Systemwechsel und die technischen Fehler bei einem Teil der Verfügungen für zahlreiche Aargauerinnen und Aargauer mit sich gebracht haben. - Aargauer Politik, 10. Juli 2026 |